| 
     
      | 
    
| 
     | 
  
| 
     1. Aufnahmebedingungen: Im Kindergarten St. Christophorus werden Kinder ab 2 
	3/4 Jahren aufgenommen.   2. Beträge und Öffnungszeiten Der Kindergarten ist geöffnet: 
 Die Gebühren werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Geschwisterermäßigung: Bei Geschwisterpaaren muss das erste Kind den Beitrag voll bezahlen. Weitere Geschwister, die den Kindergarten besuchen, zahlen den halben Beitrag. . Finanzielle Unterstützung: 
	Seit 
	April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Eltern von Kindern im 
	Kindergartenalter ab 3 Jahren durch einen Beitragszuschuss in Höhe von 
	jährlich 1200 €. 
	Ebenfalls wird seit Januar 2020 der Kindergartenbeitrag für Kinder unter 3 
	Jahren übernommen, dies ist allerdings einkommensabhängig und muss von den 
	Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden. 
 3. Versicherungsschutz Für den Weg zum und vom Kindergarten haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Das Kind darf nicht alleine nach Hause gehen. Das päd. Personal hat während der Öffnungszeiten die Aufsichtspflicht für die anvertrauten Kinder. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Ausflug, Schlittenfahrt, Festen ) übernehmen diese die Eltern. Die Kinder sind bei Unfällen auf dem 
 gesetzlich versichert. Verletzungen und Unfälle müssen sofort der Leiterin 
    gemeldet werden.  4. Regelungen in Krankheitsfällen Bei Erkrankung ist das Kind umgehend zu entschuldigen. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder sonstiger Familienmitglieder sind der Leiterin zu melden. Dies gilt auch für gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behinderungen, die nach der Aufnahme auftreten. Krankheitsverdächtige Kinder dürfen nicht in die 
    Einrichtung geschickt werden.  5. Was braucht ihr Kind Hausschuhe, Turnsäckchen (Hose, Hemd, einfache 
    Gymnastikschuhe), Malerkittel (altes Herrenhemd), Brotzeit (Obst, Joghurt, 
    gesunde Lebensmittel). 6. Abmeldung Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende 
    des letzten Kindergartenjahres in die Schule wechselt.  7. Ferienordnung Im Kindergartenjahr ist die Einrichtung für 30 Tage geschlossen. Die Schließungstage werden im September festgelegt und bekannt gegeben (Pinnwand, Elternbrief) 
  | 
  |||||||||||
| Kath. Kindergarten "St. Christophorus" - Hammerbergstr. 10 - 93426 Roding/Trasching | 
      
       |