1. Aufnahmebedingungen:

Im Kindergarten St. Christophorus werden Kinder ab 2 3/4 Jahren aufgenommen.
 

2. Beträge und Öffnungszeiten

Der Kindergarten ist geöffnet:

08:15 – 11.45 Uhr: 40,00 €
07:15 – 11.45 Uhr bzw.  08.15 – 12.45 Uhr: 50,00 €
07:15 – 12.45 Uhr bzw.  08.15 – 13.45 Uhr: 60,00 €
07:15 - 13:45 Uhr: 70,00 €
Schulkindbetreuung 11.45 Uhr – 13.45 Uhr 30,00 €

Die Gebühren werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben.

Geschwisterermäßigung:

Bei Geschwisterpaaren muss das erste Kind den Beitrag voll bezahlen. Weitere Geschwister, die den Kindergarten besuchen, zahlen den halben Beitrag.

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Finanzielle Unterstützung:

Seit April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Eltern von Kindern im Kindergartenalter ab 3 Jahren durch einen Beitragszuschuss in Höhe von jährlich 1200 €.

Ebenfalls wird seit Januar 2020 der Kindergartenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren übernommen, dies ist allerdings einkommensabhängig und muss von den Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden.

 

3. Versicherungsschutz

Für den Weg zum und vom Kindergarten haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Das Kind darf nicht alleine nach Hause gehen. Das päd. Personal hat während der Öffnungszeiten die Aufsichtspflicht für die anvertrauten Kinder. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Ausflug, Schlittenfahrt, Festen ) übernehmen diese die Eltern.

Die Kinder sind bei Unfällen auf dem

  • direkten Weg zum und vom Kindergarten
  • während des Aufenthalts im Kindergarten
  • während Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb seines Grundstückes (Feste, Ausflüge..)

gesetzlich versichert.

Verletzungen und Unfälle müssen sofort der Leiterin gemeldet werden.
 

4. Regelungen in Krankheitsfällen

Bei Erkrankung ist das Kind umgehend zu entschuldigen. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder sonstiger Familienmitglieder sind der Leiterin zu melden. Dies gilt auch für gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behinderungen, die nach der Aufnahme auftreten.

Krankheitsverdächtige Kinder dürfen nicht in die Einrichtung geschickt werden.
 

5. Was braucht ihr Kind

Hausschuhe, Turnsäckchen (Hose, Hemd, einfache Gymnastikschuhe), Malerkittel (altes Herrenhemd), Brotzeit (Obst, Joghurt, gesunde Lebensmittel).
 

6. Abmeldung

Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Eine Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des letzten Kindergartenjahres in die Schule wechselt.
 

7. Ferienordnung

Im Kindergartenjahr ist die Einrichtung für 30 Tage geschlossen. Die Schließungstage werden im September festgelegt und bekannt gegeben (Pinnwand, Elternbrief)

 

   

Kath. Kindergarten "St. Christophorus"  -  Hammerbergstr. 10  -  93426 Roding/Trasching Home Personal Beiträge & Zeiten Anmeldung Konzeption Kindergartenordnung Impressum Kontakt